Deutsche Beamtenvorsorge Immobilienholding AG
Lesen Sie dazu auch unsere Meldung vom 20.12.2007 "Erfolg vor dem LG München I: Schadenersatz für DBVI-Anleger (Aktien VWL)" sowie unsere jüngste Meldung vom 29.01.2009 "SECI wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zum Schadenersatz bei Wertpapiersparvertrag über DBVI-Aktien verurteilt".
Das Unternehmen
Die Deutsche Beamtenvorsorge Immobilienholding AG (DBVI AG) wurde 1990 in München gegründet. Ziel des Unternehmens ist nach Aussage der Gesellschaft Beschäftigten im öffentlichen Dienst einen neuen Weg der Vermögensbildung in Immobilien gangbar zu machen. Mittlerweile zählen aber auch andere Bevölkerungsschichten zu den Anlegern der Gesellschaft.
Bei der DBVI AG handelt es sich um eine Vermögensverwaltung in Form einer Aktiengesellschaft. Das Anlagekonzept der DBVI AG sieht den Erwerb gemischt-genutzter Immobilien in den Zentren deutscher Großstädte über vermögensverwaltende Grundbesitz-Tochtergesellschaften in der Rechtsform von Kommanditgesellschaften vor. Laut Pressemitteilung des Unternehmens vom 10. Februar 2005 umfasst ihr Portfolio 17 Immobilien. Seit 1993 hat die DBVI AG verschiedene geschlossene Immobilienfonds aufgelegt, an denen ca. 15.000 Anleger beteiligt sind.
Immobilienangebote
Die DBVI AG bietet folgende Anlagemöglichkeiten: Immobilien-Aktien, Immobilienfonds und Immobilien-Leasingsfonds. Bei den Immobilienfonds handelt es sich im Einzelnen um folgende Fonds: 3. Realwert KG, Deutschlandfonds KG, 2. Deutschlandfonds KG, Europapark Rasthof KG, Rheinfelden KG.
Inzwischen ist die DBVI AG als Direktkommanditistin aus beiden Deutschlansfonds ausgeschieden. Auch fließen seit Ende 2006 keine Ausschüttungen mehr aus der 3. Realwert KG und den beiden Deutschlandfonds.
Unternehmensprobleme
Auf Grund der Verschlechterung der Immobilienmärkte und der damit einhergehenden Abwertung des Beteiligungsbesitzes hat die DBVI AG Verluste gemacht. In Zeitlese, der Vierteljahresschrift des Unternehmens, Nr. III/2003, S. 6, äußert die Deutsche Beamtenvorsorge Immobilienholding AG zu den Ausschüttungskürzungen in den Deutschlandsfonds Folgendes: "Im August wurde den Anlegern der beiden Deutschlandfonds mitgeteilt, dass die Ausschüttungen der beiden Fonds ab dem zweiten Halbjahr gekürzt werden müssen. ... Die beim Kauf der Objekte prognostizierten Werte sind damit auch auf lange Frist nur schwer erreichbar." Auch in der Pressemitteilung vom 30.07.2004 musste das Unternehmen Verluste auf Grund der allgemeinen Verschlechterung der Immobilienmärkte und der damit einhergehenden Abwertungen des Beteiligungsbesitzes eingestehen.
Börse-Online warnt
Unter der Überschrift "Sicher werden einige reich" warnt "Börse online" in seiner Ausgabe Nr. 40 aus 2004 vor dem Unternehmen: "Im Umfeld der Immobilienholding DBVI kommen verdeckte Firmenbeteiligungen und fragwürdige Immobiliengeschäfte zum Vorschein. Selbst der Treuhänder der Fondsanleger gerät ins Zwielicht. Er ist eng verstrickt mit dem Firmengeflecht des Ex-DBVI-Vorstandschefs Klaus Thannhuber."
Ein solide klingender Name soll offenbar Anleger dazu ermutigen bei der DBVI zu investieren. Doch Vorsicht. Auch die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger urteilt vernichtend: "Bei der DBVI handelt es sich um ein risikoreiches, völlig intransparentes Unternehmen." Ebenso wusste die Süddeutsche Zeitung vom 29. Juli 2004 nichts Positives zu berichten. Wie der DBVI-Konzern eine Immobilie billig einkaufte und teuer an die Anleger weitergab war der Aufhänger für die Mitteilung, dass Staatsanwälte die Büros von Thannhuber wegen Betrugsverdacht untersuchten.
Der Ausstieg
Viele Anleger der DBVI-Immobilienfonds sind mit Ausschüttungsversprechungen geworben worden, die nunmehr nicht realisiert werden können. Eine Reihe von Anlegern haben für den Erwerb der Anteile Kredite bei den Banken aufgenommen und sich damit verschuldet. Alles in allem erweist sich diese Kapitalanlage jetzt als ein belastendes Verlustgeschäft für manchen Anleger, das er am liebsten rückgängig machen würde. Dafür gibt es im Wesentlichen folgende Möglichkeiten:
Gegenüber den Initiatoren der Fondsgesellschaft
Sie haben als geschädigter Anleger Anspruch auf Schadenersatz gegenüber den Initiatoren der Fondsgesellschaft, wenn z.B. die Angaben im Prospekt nicht den Anforderungen an die Richtigkeit und Vollständigkeit genügen.
Gegenüber dem Vermittler
Sie haben als geschädigter Anleger Anspruch auf Schadenersatz gegenüber dem Vermittler, wenn er Sie bei Zeichnung des Fonds nicht ordnungsgemäß aufgeklärt hat. Er musste Ihnen für Ihre Beitrittsentscheidung ein zutreffendes Bild über das Beteiligungsobjekt vermitteln und Sie über alle Umstände, die für Ihre Anlageentscheidung wesentlich waren - insbesondere die Nachteile und Risiken - zutreffend, verständlich und vollständig aufklären. Oft wurde den Anlegern, die ihre Beteiligung kreditfinanzierten, vorgegaukelt, die Kapitalanlage finanziere sich quasi von selbst. Der Vermittler haftet also bei Falschberatung.
Gegenüber der Bank
Sie haben als geschädigter Anleger Anspruch auf Rückabwicklung des Darlehens, wenn die Bank Fehler bei Abschluss des Kreditvertrages gemacht hat. Oft ist die Widerrufsbelehrung nicht ordnungsgemäß erteilt worden oder der Vertrag ist auf Grund des Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz nichtig.
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