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Sachschaden

Schadensposten

Nach einem Verkehrsunfall geht es für die Betroffenen um die schnelle und möglichst großzügige Regulierung zumeist einer Vielzahl von Schadensposten. Dazu zählen insbesondere die Kosten für die Reparatur, der Minderwert, der Mietwagen, der Nutzungsausfall, die Vorhaltekosten, die Wiederbeschaffung, der Verdienstausfall etc.
Bei Kfz-Schäden kann die Umsatzsteuer als Schaden im Übrigen nur erstattet werden, wenn diese tatsächlich angefallen ist, d.h. gezahlt wurde. Dies ist immer dann der Fall, wenn das Fahrzeug tatsächlich in einer Kfz-Werkstatt repariert wurde oder ein Ersatzfahrzeug angeschafft wurde, wo in der Rechnung die Mehrwertsteuer ausgewiesen worden ist.

 

Versicherung

Die Schadensregulierung ist naturgemäß der Hauptstreitpunkt zwischen der Versicherung und dem Geschädigten. Letzterer möchte so viel wie möglich ersetzt bekommen, der Versicherer nur so viel wie unbedingt nötig zahlen.
Klar gesagt: Die Versicherung des Gegners vertritt nicht Ihre Interessen, sondern deren eigene wirtschaftlichen Interessen. Deshalb gilt es vorsichtig zu sein, wenn die gegnerische Versicherung großzügig verspricht, den Schaden zu regulieren.

 

Zunehmend gehen Haftpflichtversicherer im Rahmen des so genannten Schadensmanagements dazu über, dem anderen Unfallbeteiligten schnelle und unproblematische Hilfe anzubieten. Das Interesse des gegnerischen Versicherers liegt dabei häufig darin, den Schaden durch einen eigenen und nicht durch einen unabhängigen Gutachter beurteilen zu lassen. Darüber hinaus soll erreicht werden, dass Sie als Geschädigter selbst keinen Anwalt mit der Geltendmachung Ihrer Ansprüche betrauen, den die Versicherung auch bezahlen müsste, und der häufig weit mehr Schadenspositionen durchsetzt als Ihnen von der Haftpflichtversicherung zugestanden werden.

 

So passiert es immer wieder, dass die Versicherung die Schadensposten vom Gutachter bis zum Schmerzensgeld zu niedrig und zu Ihren Lasten ansetzt. Oft werden auch die Unfallfolgen vom gegnerischen Haftpflichtversicherer nicht freiwillig oder nur unzureichend reguliert. Hier ist die genaue Kenntnis der einschlägigen Rechtsprechung erforderlich, um in der Argumentation mit der gegnerischen Versicherung für den Mandanten eine maximale Unfallregulierung zu erzielen.

 

Wenn der Gegner den Unfall verursacht hat, ist dessen Haftpflichtversicherung auch zur Übernahme Ihrer Anwaltskosten verpflichtet. Als Anspruchsteller können Sie in diesem Fall Ihre gesamten Anwaltskosten der Gegenseite übertragen. Sollten Sie über eine einschlägige Rechtsschutzversicherung verfügen, dann entstehen für Sie in jedem Fall keine Kosten.


Ansprechpartner:


Stefan Richter
Tel.: 030 992727-0
E-Mail: richter@gansel-rechtsanwaelte.de

>> mehr zum Thema Unfall
18. Mai 2012 - 21:32
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