Pensionssparpläne und SecuRente
Seit Beginn der 90er Jahre bot die Göttinger Gruppe Pensionssparpläne (PSP), auch SecuRente genannt, in Gestalt von atypisch stillen Beteiligungen an Unternehmen der Göttinger Gruppe in großem Stil an. Die Beteiligung an diesen Sparplänen war sowohl durch Einmalanlagen (mindestens 1.000 DM), durch laufende monatliche Ratenzahlungen (mindestens 50 DM monatlich bei einem Mindestgesamtbetrag von 6.000 DM) als auch in Kombination dieser Anlageformen möglich. Die über Vermittler bzw. Vertriebsgesellschaften geworbenen Anleger wurden mit dem Argument „Steuern sparen“ zur Zeichnung dieser Beteiligungen überredet. Versprochen wurde langfristig eine lukrative Rente und jährlich erhebliche steuerliche Verlustzuweisungen. Die Laufzeit der Sparpläne lag zwischen 10 und 40 Jahren. Am Ende sollten die Einlagen plus der erwirtschafteten Gewinne als monatliche Renten ausgezahlt werden.
Einstellung der SecuRente
Die Initiatoren dieser Beteiligungsprogramme sprachen von „optimierter Vermögensbildung“. Dass sie dabei ihre eigene Vermögensbildung und nicht die ihrer „Mitgesellschafter“ vor Augen hatten, merkten viele Betroffene auf Grund einer geschickten Werbung und eines professionellen Vertriebs meist erst, als nicht nur Verlustzuweisungen, sondern Auszahlungen fällig waren bzw. die Bestimmung der Auseinandersetzungsguthaben über Jahre verschleppt wurde.
Nach einer Klage des Verbraucherschutzvereins beim Landgericht Göttingen (Az: 2 O 220/2000) verpflichtete sich die Securenta AG im Verhandlungstermin vom 16.11.2000, ab dem 1. Januar 2001 zu unterlassen, in der Werbung für Kapitalanlageprodukte in Form atypischer stiller Beteiligung die Bezeichnung "SecuRente" zu verwenden. So wurde zum 31.12.2000 schließlich der Vertrieb der SecuRente eingestellt.
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