Ab dem 1. Januar 2005 kommen auf Bezieher von Arbeitslosenhilfe gravierende Änderungen zu. Die Leistungen für die Empfänger von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe werden in einem neuen Fürsorgesystem zusammengefasst. Das Arbeitslosengeld II ersetzt also die Arbeitslosenhilfe. Künftig erhalten Betroffene mit dem so genannten Arbeitslosengeld II bei Arbeitslosigkeit nur noch eine Grundsicherung, die sich an der Sozialhilfe orientiert. Damit soll dann nur noch der Mindestbedarf abgedeckt werden, der zum Leben notwendig ist.
Das Arbeitslosengeld II ist keine individuelle Leistung für den Arbeitslosen. Die Arbeitsagenturen berechnen vielmehr den Leistungsanspruch für den Arbeitslosen und seine Angehörigen, die so genannte Bedarfsgemeinschaft. Zur Bedarfsgemeinschaft gehören also der Arbeitslose, der im Haushalt lebende Partner (Ehe, eheähnliche Gemeinschaft, eingetragene Lebenspartnerschaft), im Haushalt lebende minderjährige und unverheiratete Kinder, Bei minderjährigen und unverheirateten Antragstellern zählen auch seine im Haushalt lebenden Eltern zur Bedarfsgemeinschaft.
Unterschiede zur bisherigen Sozial- und Arbeitslosenhilfe
Gegenüber der bisherigen Sozialhilfe bestehen folgende Unterschiede:
- Die Sozialhilfe wird bisher ab dem Tag gewährt, ab dem die Notlage beim Sozialamt bekannt wird, während die Grundsicherung erst auf Antrag erbracht wird. Für die Zeit vor der Antragstellung wird Grundsicherung grundsätzlich nicht gewährt.
- Die neuen Vermögensfreibeträge wurden gegenüber der Sozialhilfe erhöht.
- Im Anschluss an den Bezug von Arbeitslosengeld wird vorübergehend ein Zuschlag zu den Regelsätzen gezahlt.
- Die Zumutbarkeitsregelung wird auch im Vergleich zur Sozialhilfe verschärft. Bezieher der neuen Leistung müssen jede auch noch so schlecht bezahlte Arbeit annehmen, soweit sie nicht sittenwidrig ist.
- Die Freibeträge bei Erwerbstätigkeit wurden neu geregelt und sind nicht mehr von der Haushaltsgröße abhängig.
Gegenüber der bisherigen Arbeitslosenhilfe bestehen folgende Unterschiede:
- Viele Bestimmungen des Arbeitslosengeldes, die auf die Arbeitslosenhilfe übertragen wurden, fallen weg. So die direkte Orientierung am vorherigen Lohn oder eine einheitliche Zumutbarkeitsregelung.
- Einkommen des Erwerbslosen und seiner Haushalts- oder Bedarfsgemeinschaft werden stärker angerechnet. So z.B. Kindergeld, Weihnachtsgeld oder Steuererstattungen.
- Der Rentenanspruch der bisherigen Arbeitslosenhilfeempfänger wird gesenkt. Die Rentenbeiträge werden künftig nur noch auf der Basis eines Einkommens von 400 € pro Monat übernommen.
Elemente der Grundsicherung
Zu den Leistungen der Grundsicherung zählen:
- Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts
- angemessene Kosten für Unterkunft und Heizung (Miete) sowie für Mehrbedarfe
- ein befristeter Zuschlag unmittelbar nach dem Ende des Bezugs von Arbeitslosengeld für die Personen, die erwerbsfähig sind.