Ratensparpläne: Zunächst kaum spürbare Belastung
Durch die geschickte Kombination einer Einmaleinlage mit Rateneinlagen ist die finanzielle Belastung oft bei Abschluss des Beteiligungsvertrages kaum spürbar und in ihrer Dimension schwer überschaubar. Zudem verschweigen die Vermittler die Risiken der Beteiligung am grauen Kapitalmarkt:
Risiko Nr. 1: Totalverlust der Einlage
Oft handelt es sich bei den Unternehmen um nicht an der Börse notierte Gesellschaften. Oft sind diese Gesellschaften reine "Blindpools": Der Anleger hat nicht nur keinen Einfluss auf die Verwendung seiner EInlage, er weiß auch nicht, was mit dem Geld geschehen wird. Spekuliert das Unternehmen mit den EInlagen an der Börse und hat dabei ein "unglückliches Händchen", ist die Einlage verschwunden.
Risiko Nr. 2: Unüberschaubare Haftung
Da die Beteiligung wahlweise in der Form einer Einmal- oder einer Rateneinlage erbracht wird, ahnen die meisten Anleger bei der mitunter kaum spürbaren finanziellen Belastung nicht, daß sie mit ihrer Unterschrift unter dem Beitrittsformular sofort in Höhe der Beteiligung haften, obwohl sie vielleicht erst 100 Euro eingezahlt haben und u.U. einer Nachschussverpflichtung unterliegen.
Risiko Nr. 3: Kreditfinanzierung mit Endtilgung
In vielen Fällen wird die Unternehmensbeteiligung durch einen Darlehen finanziert. Der Anleger zahlt nur die Zinsraten an die Bank. Getilgt werden soll das Darlehen mit den aus der Unternehmensbeteiligung erwirtschafteten Gewinnen nach zehn oder mehr Jahren. Bleiben diese aus und das Unternehmen auf der Strecke, hat der Anleger nicht nur über diesen Zeitraum Zinszahlungen an die Bank in Höhe von mehreren Tausen Euro erbracht, er bleibt gegenüber der Bank auch noch verpflichtet, das gesamte Darlehen von regelmäßig mehreren Tausend Euro zurückzuzahlen.
Unsere Kompetenz: Prüfung der Ausstiegsmöglichkeiten
Wir prüfen, ob die Verträge wirksam zustandegekommen sind und beraten und vertreten Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte.