Typische Haftungsgründe
Prospektmängel
Ein typischer Haftungsgrund sind Prospektmängel. Sie führen selbst dann zu Schadenersatzansprüchen des Anlegers, wenn diese Mängel nicht Grund des Scheiterns der Anlage waren. Für Prospektfehler haften die Herausgeber, wenn der Prospekt u.a.
• Anleger unrealistisch oder unvollständig über die wirtschaftlichen Grundlagen, Chancen und Risiken informiert hat,
• Risikohinweise versteckt oder Risiken herunterspielt,
• nicht auf mögliche Totalverluste hinweist,
• Renditen bei Immobilienbeteiligen falsch berechnet,
• mit unrealistisch hohen Renditen wirbt,
• nicht über die Tatsache informiert, dass das eingesammelte Anlegergeld zu großen Teilen an den Initiator zurückfließt.
Verletzung der Aufklärungs- und Informationspflichten
Von einer schlechten oder gar falschen Beratung über die Kapitalanlage muss ausgegangen werden, wenn der Vermittler den Kunden
• nicht vollständig und unmissverständlich auf alle wesentlichen Risiken der Anlage hingewiesen hat,
• die Risiken nicht konkret auf der Grundlage nachvollziehbarer Zahlen dargestellt hat,
• nicht über die bekannten Risiken informierte,
• Negativinformationen aus Presseberichten vorenthalten hat.
Schadenersatz
Wenn im Prospekt Ihrer Kapitalanlage ein Fehler nachgewiesen werden kann, haben Sie als Anleger Anspruch auf Ersatz des „Vertrauensschadens“. Sie werden dann finanziell so gestellt, als hätten Sie die Anlage nicht abgeschlossen. Wurden bei Ihrem Anlagegeschäft Aufklärungs- und Informationspflichten verletzt, dann haben Sie als geschädigter Anleger ebenfalls Schadenersatzansprüche.
Rechtsschutz
Haben Sie Zweifel an der Seriosität Ihrer Anlage bzw. vermuten Sie Kapitalanlagebetrug, dann ist Ihr Geld in Gefahr. Um Schaden abzuwenden oder zumindest zu minimieren, sollten Sie fachkundige Hilfe in Anspruch nehmen, um die Rechtslage zu klären und nach einem verlustlosen Ausstieg aus dem Anlagegeschäft zu suchen bzw. um Schadenersatz zu fordern.
Mit Hilfe Ihrer Rechtsschutzversicherung ist die Auseinandersetzung mit der betreffenden Kapitalanlagegesellschaft bzw. dem Vermittler kein Problem. Wir übernehmen für Sie die Deckungsanfrage.
Aber auch ohne Rechtsschutzversicherung rechnet sich für Sie die Klärung Ihrer Erfolgsaussichten. Wir beraten Sie umfassend über die zu erwartenden Kosten und bestehende Chancen.
Klagen oder Vergleichen?
Bestätigt die rechtliche Prüfung Ihres Anlagegeschäftes den Verdacht auf Kapitalanlagebetrug, dann können Sie – neben einer Strafanzeige - gegen die Initiatoren der Geldanlage, gegen den Herausgeber des Prospektes und den Anlagevermittler auf Schadenersatz klagen. Wir vertreten Sie in diesem Fall vor Gericht.
Wir beraten Sie aber auch über die Vor- und Nachteile eines Vergleiches in Ihrem Fall.