Streitfall „Schuld“
Bei einem Verkehrsunfall stellt sich als Erstes die Frage „Wer ist schuld?“. Auch wenn bei den meisten Unfallkonstellationen die Schuld von vornherein klar zu sein scheint, ist bei den wenigsten Unfällen tatsächlich nur Einer schuld. Der Nachweis einer Mitschuld durch entsprechende Beweise und ggf. mittels Zeugen ist für den Laien jedoch im Allgemeinen schwer zu führen.
Alles in allem zeigen Prozesse nach Verkehrsunfällen, dass im Einzelfall sehr differenziert entschieden wird. Und da neben Sachschäden häufig auch Personenschäden mit z.T. erheblichen Schmerzensgeldforderungen zu regulieren sind, ist ein fachkundiger Rechtsbeistand immer empfehlenswert. Außerdem kommen auf den Unfallverursacher regelmäßig auch Sanktionen zu, die u.U. sogar berufliche Konsequenzen haben können. Und nicht zuletzt riskiert man auch die Rückstufung durch den Versicherer in eine schlechtere Schadensfreiheitsklasse.
Ist die Schuldfrage umstritten, übernimmt Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten des Rechtsstreits. Wenn der Unfallgegner Verursacher des Unfalls ist, muss dessen Haftpflichtversicherung auch die gegnerischen Anwaltskosten übernehmen.
Unfall mit Kindern und Radfahrern
Eindeutig dagegen ist die rechtliche Situation seit der Reform des Schadensersatzrechts bei bestimmten Unfallkonstellationen, wo es teilweise nicht mehr auf die Schuldfrage ankommt. So können schwächere Verkehrsteilnehmer wie Kinder und Radfahrer unter bestimmten Voraussetzungen bei Verletzungen durch einen Verkehrsunfall einen Schmerzensgeldanspruch gegen die Haftpflichtversicherung des Autofahrers geltend machen, selbst wenn der Fahrer formal schuldlos wäre.