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Wir vertreten Mandanten in allen Fragen des privaten Baurechts. Ob Sie von einem Bauträger oder Baubetreuer ein schlüsselfertiges Haus oder eine Eigentumswohnung erwerben oder mit einem Architekten oder Entwurfsverfasser Ihre Vorstellungen von den eigenen vier Wänden selbst verwirklichen - selten geht ein Bauvorhaben gänzlich ohne rechtliche Probleme über die Bühne: - der Bauträger stellt Insolvenzantrag,
- Auftragnehmer geraten in Verzug, bereits vor Abnahme des Bauvorhabens zeigen sich gravierende Mängel einiger Gewerke,
- Ihnen flattert eine Baubehinderungsanzeige eines Handwerkers ins Haus oder
- eine Baufirma ist der Ansicht, sie habe ihre Arbeiten mängelfrei durchgeführt und lehnt weitere Arbeiten oder eine Nachbesserung ab.
Hier heißt es, schnell und vor allem entsprechend
- dem Bauvertrag,
- der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB VOB/B) oder
- dem Werkvertragsrecht des BGB
die richtigen Maßnahmen einzuleiten. Wir beraten Sie und besprechen mit Ihnen die wirtschaftlich optimalen und rechtlich sichersten Wege zur Bewältigung der Probleme - um Ihr Bauvorhaben zum Erfolg zu bringen und endlose Streitigkeiten vor Gericht zu vermeiden.
Ansprechpartner:

Dr. Timo Gansel
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: gansel@gansel-rechtsanwaelte.de
Fordern Sie einen Kurzfragebogen zur Prüfung Ihres Problems an!
Wir senden Ihnen den Fragebogen kostenlos und unverbindlich!
Schicken Sie uns den Fragebogen per E-Mail, Fax oder Post ausgefüllt zurück, dann prüfen wir Ihre Ansprüche und unterrichten Sie über die Erfolgsaussichten und die Kosten eines Rechtsstreites.
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